mysql lizenz
am 02.04.2006 12:21:57 von christian.haesselbarth
Guten Morgen!
Ich hab eine Frage zu der mysql lizens:
Ich habe vor für eine kleine bar hier in unserer stadt ein
abbrechnungsystem(von getränken, speisen) etc. in java zu entwickeln.
Inwiefern fallen dafür lizenskosten an? Java-Programme darf man ja
meines wissens auch kommerziell vertreiben aber wie sieht das mit mysql
aus und speziell(was für meine anwendung in frage kommt) mit mysql-server?
Ich suche schon den ganzen morgen in foren und newsgroups zu diesem
thema finde aber immer nur alte beiträge von 2001 und leider keine
aktuellen.
Vielleicht kann mir jemand helfe, danke,
christian
Re: mysql lizenz
am 02.04.2006 12:53:25 von karlheinz klingbeil
Christian Häßelbarth schrub am Sonntag, 2. April 2006
12:21 folgendes:
> Guten Morgen!
> Ich hab eine Frage zu der mysql lizens:
> Ich habe vor für eine kleine bar hier in unserer
> stadt ein abbrechnungsystem(von getränken, speisen)
> etc. in java zu entwickeln. Inwiefern fallen dafür
Ist eigentlich ganz einfach:
Wenn du was entwickelst, dass MySQL ALS WESENTLICHEN
BESTANDTEIL benötigt, hast du 3 Möglichkeiten:
1. Deine Entwicklung wird nur intern angewendet und
nicht weitergegeben -> Keine Lizenzzahlung notwendig.
2. Deine Entwicklung wird an Dritte weitergegeben und
unter die GPL gestellt -> Keine Lizenzzahlung
notwendig
3. Deine Entwicklung wird weitergegeben, aber nicht im
Quelltext und gegen Bezahlung -> Du musst eine
MySQL-Lizenz für den Käufer bezahlen.
Also, solange du dein Programm nicht verkaufst oder bei
Weitergabe keine der von MySQL anerkannten "Open
Source" Lizenzen (stehen irgendwo bei MySQL
aufgelistet) benutzt musst du Lizenzen für die Käufer
deines Produktes erwerben. BTW: Es reicht nicht, dass
du deine Kunden darauf hinweist, dass sie MySQL
benötigen, DU musst die Lizenzen selbst kaufen !
Ich lasse mich bei den obigen Aussagen gerne
korrigieren, weil meine Infos eigentlich schon fast 2
Jahre alt sind, ich hab damals was verkaufen wollen
und mich direkt mit MySQL in Verbindung gesetzt, die
mir genau das gesagt haben, was ich oben geschrieben
habe.
Kann aber auch sein, dass die das mittlerweile anders
handhaben.
Nochn BTW: Das Programm, um das es ging, gibts
mittlerweile unter der GPL....
--
greetz Karlheinz Klingbeil (lunqual)
http://www.lunqual.de http://www.42pixels.de
http://www.rezeptbuch-pro.de
Re: mysql lizenz
am 02.04.2006 14:13:58 von Sven Paulus
karlheinz klingbeil wrote:
> deines Produktes erwerben. BTW: Es reicht nicht, dass
> du deine Kunden darauf hinweist, dass sie MySQL
> benötigen, DU musst die Lizenzen selbst kaufen !
Wie soll das denn gehen? Wenn Du Dein Produkt an den Kunden mit einer
unlimitierten Lizenz verkaufst, also letztendlich nicht weisst, auf
wieviel Systemen er dies einsetzt, wie kannst Du dann dafuer
verantwortlich sein, dass der Kunde eine entsprechende Anzahl von
MySQL-Lizenzen kauft?
Re: mysql lizenz
am 02.04.2006 16:36:35 von karlheinz klingbeil
Sven Paulus schrub am Sonntag, 2. April 2006 14:13
folgendes:
> karlheinz klingbeil
> wrote:
>> deines Produktes erwerben. BTW: Es reicht nicht,
>> dass du deine Kunden darauf hinweist, dass sie MySQL
>> benötigen, DU musst die Lizenzen selbst kaufen !
>
> Wie soll das denn gehen? Wenn Du Dein Produkt an den
> Kunden mit einer unlimitierten Lizenz verkaufst, also
> letztendlich nicht weisst, auf wieviel Systemen er
> dies einsetzt, wie kannst Du dann dafuer
> verantwortlich sein, dass der Kunde eine
> entsprechende Anzahl von MySQL-Lizenzen kauft?
Frag mich nicht... So lautete damals die Auskunft von
MySQL, dass ICH (der Verkäufer) dafür Sorge zu tragen
habe, dass der Kunde die passende Lizenz hat, alo
mindestens eine für das Programm von mir.
..
--
greetz Karlheinz Klingbeil (lunqual)
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Re: mysql lizenz
am 03.04.2006 08:38:43 von Marian Heddesheimer
On Sun, 02 Apr 2006 16:36:35 +0200, karlheinz klingbeil wrote:
>Frag mich nicht... So lautete damals die Auskunft von
>MySQL, dass ICH (der Verkäufer) dafür Sorge zu tragen
>habe, dass der Kunde die passende Lizenz hat, alo
>mindestens eine für das Programm von mir.
Warst du denn tatsächlich Verkäufer oder hast du die Software im
Kundenauftrag entwickelt? Ich kann mir vorstellen, dass es da sicher
einen Unterschied gibt.
Soweit ich verstanden habe, fragte der OP nach einer
Software-Entwicklung im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages.
Gruß
Marian
--
http://www.heddesheimer.de/blog/
Das Weblog über Internet-Programmierung
Re: mysql lizenz
am 03.04.2006 11:22:36 von Axel Schwenke
Sven Paulus wrote:
> karlheinz klingbeil wrote:
>> deines Produktes erwerben. BTW: Es reicht nicht, dass
>> du deine Kunden darauf hinweist, dass sie MySQL
>> benötigen, DU musst die Lizenzen selbst kaufen !
>
> Wie soll das denn gehen? Wenn Du Dein Produkt an den Kunden mit einer
> unlimitierten Lizenz verkaufst, also letztendlich nicht weisst, auf
> wieviel Systemen er dies einsetzt, wie kannst Du dann dafuer
> verantwortlich sein, dass der Kunde eine entsprechende Anzahl von
> MySQL-Lizenzen kauft?
Wenn du tatsächlich eine unlimitierte Lizenz verkaufst (macht das
wirklich jemand?) dann wirst du auch eine unlimitierte MySQL-Lizenz
dazu legen müssen.
XL
Re: mysql lizenz
am 03.04.2006 11:55:47 von Andreas Kretschmer
Andreas
--
Andreas Kretschmer
Linux - weil ich es mir wert bin!
GnuPG-ID 0x3FFF606C http://wwwkeys.de.pgp.net
Deutsche PostgreSQL User Group: http://pgug.de
Re: mysql lizenz
am 03.04.2006 13:19:02 von Markus Mann
Christian Häßelbarth wrote:
>
> Ich hab eine Frage zu der mysql lizens:
Falls dir das mit der Lizenz zu viel Umstand ist, kannst du ja auch
überlegen, ob du nicht mit PostgreSQL in dieser Beziehung besser
bedient bist. Das steht unter der wesentlich freieren BSD Lizenz.
Ciao.
--
Markus Mann
];-)
Re: mysql lizenz
am 03.04.2006 17:41:37 von karlheinz klingbeil
Andreas Kretschmer schrub am Montag, 3. April 2006
11:55 folgendes:
> Man könnte natürlich auch mal nachdenken, ob in einem
> solchen Falle MySQL wirklich die DB der Wahl ist, da
> ja freiere (BSD-Lizenz) und bessere Systeme verfügbar
> sind.
Du hast recht. Der Punkt war, dass damals, als ich mit
dem Programm angefangen hab, ein seeeehr wichtiges
Designziel war, dass die verwendete Datenbank auf
möglichst vielen BS läuft. Leider war PostgresQL
damals noch nicht soweit ohne Klimmzüge oder überhaupt
unter Windows zu laufen, und ich mich halt für MySQL
entscheiden musste.
--
greetz Karlheinz Klingbeil (lunqual)
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Re: mysql lizenz
am 03.04.2006 17:43:39 von karlheinz klingbeil
Marian Heddesheimer schrub am Montag, 3. April 2006
08:38 folgendes:
> Warst du denn tatsächlich Verkäufer oder hast du die
> Software im Kundenauftrag entwickelt? Ich kann mir
> vorstellen, dass es da sicher einen Unterschied gibt.
Genaugenommen hab ich das selbstständig in eigener
Regie entwickelt (eigentlich für die Verwendung in der
Firma, aber Absprache mit dem Scheff, dass das alles
mein Urheberrecht usw. bleibt) und dann hat sich ein
Softwareanbieter dafür interessiert, den Vertrieb zu
übernehmen.
Wir sind uns aber nicht einig geworden und so hab ich
das Zeux eben -wie sonst auch- unter GPL gestellt.
--
greetz Karlheinz Klingbeil (lunqual)
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Re: mysql lizenz
am 05.04.2006 12:46:00 von christian.haesselbarth
Ja ich habe mich gerade mit postgresql befasst.
Mit den lizenzen dürfte ich ja dann keienn probleme bekommen wenn ich
mein programm verkaufe oder?
selbst der jdbc-driver steht unter der bsd lizenz also dürfte es dort
auch keine probleme geben oder liege ich da falsch?
mfg, christian häßelbarth
Markus Mann schrieb:
> Christian Häßelbarth wrote:
>> Ich hab eine Frage zu der mysql lizens:
>
> Falls dir das mit der Lizenz zu viel Umstand ist, kannst du ja auch
> überlegen, ob du nicht mit PostgreSQL in dieser Beziehung besser
> bedient bist. Das steht unter der wesentlich freieren BSD Lizenz.
>
>
> Ciao.
Re: mysql lizenz
am 14.04.2006 17:16:00 von frank
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Urheberrecht (UHG). Zunächst
ist es egal, ob es sich um Software, Literatur oder Musik etc handelt.
Es gibt immer einen Urheber an den Sachen, dies ist der Autor der
Software. Wenn der Autor die Software zur freien Verfügung stellt, so
heißt dies noch nicht, daß diese verkauft werden darf. Wenn jetzt mit
der "freien" Software ein weiteres Produkt entsteht, hier: Datenbank,
so hat der Autor der Software auch an dieser Datenbank ein
Autorenrecht, denn ohne die Software
wäre es nicht möglich, die Datenbank zu erstellen.
Im Streitfalle, und angenommen, jemand benutzt eine "freie" Software
zur Programmierung einer Datenbank und verkauft diese
Datenbank mit einer Kopie der Software, so entsteht ein
Schadensersatzanspruch des Autors. Das "freie" zur Verfügung stellen
von Software ist niemals ein Freibrief für den Benutzer der Software,
diese zu verkaufen. In dem Fall, in dem nur die Datenbank verkauft
wurde, kann das gleiche zutreffen, nämlich dann, wenn in der Datenbank
Teile der Software enthalten sind, was wahrscheinlich so
ist. Ich rate zur größter Vorsicht, und ggf. zu schriftlicher
Rückfrage bei dem Autor der Software.
Ohne die schrifltiche Erlaubnis des Autors der Software würde ich
grundsätzlich nicht damit kommerziell handeln.
Entsprechende Gerichtsverfahren gehen vor deutschen Gerichten nach UHG
meist zugunsten des Autors aus.
Grüße
Frank
Re: mysql lizenz
am 14.04.2006 17:42:57 von Thomas Rachel
Frank wrote:
> Grundsätzlich gilt in Deutschland das Urheberrecht (UHG). Zunächst
> ist es egal, ob es sich um Software, Literatur oder Musik etc handelt.
> Es gibt immer einen Urheber an den Sachen, dies ist der Autor der
> Software. Wenn der Autor die Software zur freien Verfügung stellt, so
> heiÃt dies noch nicht, daà diese verkauft werden darf.
Nein. Aber meistens steht in der beigelegten Lizenz, wie es damit genau
aussieht.
Thomas
Re: mysql lizenz
am 14.04.2006 19:48:04 von frank
Ich melde mich noch einmal dazu.
Software zu verkaufen oder eine Dienstleistung, d.h. Liefeung einer
Programmierarbeit, sind zwei verschiedene Dinge.
Wenn ich Software verkaufe, muß ich entweder Autor der Software oder
Eigentümer einer Lizenz sein, welche als
dingliche Ware verkauft werden kann und darf.
So kann ich z.B. ein Microsoft Office Paket verkaufen, wenn ich eine
Lizenz dazu habe. Ich kann aber auch als Dienst-
leistung eine Programmierarbeit in MS-Access verkaufen. Dies setzt
juristisch voraus, daß ich Holder einer gültigen
Officelizenz bin. Hat der Kunde keine Officelizenz, so kann ich ihm
meine Originallizenz verkaufen und die Programmier-
arbeit gegen Rechnung dazuliefern.
Genauso verhält es sich bei SQL mit einem Unterschied, daß die
Softwarelizenz nicht gekauft werden muß sondern frei
ist. Deshalb darf die SQL-Software so ohne weiteres nicht verkauft
werden. Vergl. =A7108a UrHG, hier steht: "der Versuch
ist strafbar".
Verkaufe ich allerdings eine Dienstleistung, hier Programmierung einer
Datenbank, der Kunde beschafft sich die SQL-
Software selbst, dann ist dies zulässig. Dies in Abgrenzung zum
Verkauf einer Datenbak auf SQL-Basis. Dies sind zwei
völlig verschiedene Vorgänge. Und hier passieren die meisten Fehler
mit oft schlimmen juristischen Folgen.
Wenn ich eine Dienstleistung verkaufe, und dabei Urheberrechte
tangiere, muß ich auf die bestehenden Urheberrechte
in der Rechnung an den Kunden hinweisen (vergl =A754e UrHG). Sollte der
Autor die gewerbliche Nutzung seiner Software ausdrücklich und
schriftlich in seiner Lizenzbeifügung ausgesprochen haben, so ist
diese Erlaubnis im Sinne des BGB Bestandteil des
Dienstleistungsvertrages.
Im übrigen gelten für Computerprogramme nach dem =A769a.Abs.4 UrHG die
gleichen Regelungen, welche für Sprachwerke
gelten. Damit ist das UrHG automatisch in allen Passagen sinngemäß
auch für Urheberrechte an Computerprogrammen
anzuwenden.
Die beigefügten Lizenzen sind genauestens zu lesen. Und wenn dort
nicht ausdrücklich drinsteht, daß ein gewerblicher Verkauf
der Software erlaubt ist, dann ist die Zuwiderhandlung mindestens eine
unerlaubte Handlung, bei Vorliegen einer Strafanzeige
gem. =A7109 UrHG eine Straftat in dessen Zuständigkeit die
Staatsanwaltschaft tätig wird.
Dies sollte man immer beachten.
Viel Erfolg
Frank
Re: mysql lizenz
am 19.05.2006 22:14:01 von Stefan Scholl
karlheinz klingbeil wrote:
> 3. Deine Entwicklung wird weitergegeben, aber nicht im
> Quelltext und gegen Bezahlung -> Du musst eine
> MySQL-Lizenz für den Käufer bezahlen.
Wie erklärt man das dem Käufer? :-}
Man hostet eine Anwendung und der Kunde will sie später dann doch
lieber auf einem eigenen Server. Die Anwendung läuft nur mit
MySQL zusammen und ist kein FLOSS, unfrei.
Wenigstens ist es in so einem Fall nur eine Einzelplatzlizenz.